Die Stadtverwaltung Wiesbaden wird in der Zeit zwischen Weihnachten und Neujahr keine Mahn- und Vollstreckungsschreiben versenden. Mit dieser Maßnahme möchte die Stadt Bürgerinnen und Bürgern eine finanzielle Atempause in der besinnlichen Jahreszeit verschaffen.
Hintergrund der Entscheidung
Oberbürgermeisterin Mende erklärte, dass die Verwaltung mit dieser Geste ein Zeichen der Menschlichkeit setzen wolle. Gerade in der Weihnachtszeit seien viele Haushalte mit zusätzlichen Ausgaben konfrontiert. Die Aussetzung von Mahnungen gebe den Betroffenen die Möglichkeit, ihre Finanzen ohne zusätzlichen Druck zu ordnen.
Umfang der Aussetzung
Von der Regelung betroffen sind sämtliche städtischen Mahnverfahren sowie Vollstreckungsmaßnahmen. Davon ausgenommen sind lediglich Fälle, in denen unmittelbarer Handlungsbedarf besteht. Die reguläre Bearbeitung wird ab dem ersten Werktag nach Neujahr wieder aufgenommen.
Beratungsangebote nutzen
Die Stadt weist darauf hin, dass Bürgerinnen und Bürger mit finanziellen Schwierigkeiten jederzeit die Schuldnerberatungsstellen in Anspruch nehmen können. Diese bieten auch in der Weihnachtszeit Unterstützung an. Die Stadtverwaltung bittet zugleich darum, offene Forderungen nach der Aussetzung zeitnah zu begleichen.